Der Koalitionsausschuss hat am 8.3.2020 Maßnahmen zur Beschleunigung von Raumordnungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren im Verkehrsbereich beschlossenen, welche im sogenannten „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Verfahrensverkürzungen vor:
Ein Raumordnungsverfahren (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) soll nur noch durchgeführt werden, wenn dies als zielführend angesehen wird oder die Raumordnungsbehörde raumbedeutsame Konflikte erwartet. Die Elektrifizierung von Schienenstrecken und kleinere Baumaßnahmen werden von einem Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren freigestellt.
Die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, wird vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert. Dadurch verkürzt sich der verwaltungsgerichtliche Instanzenzug.
Stand: 28. September 2020
Bild: Andrey Popov – stock.adobe.com
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